Beitrags- und Gebührenordnung

Beitrags- und Gebührenordnung

des TuS Clausthal-Zellerfeld von 1849 e.V.

 

§ 1 Grundsatz

Die Beitrags- und Gebührenordnung regelt die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen (§ 4 der Satzung) und Gebühren an den Verein. Sie ist kein Bestandteil der Satzung.

 

§ 2 Beschlüsse

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung beschlossen (§ 4 der Satzung). Gebühren legt der Vorstand fest.

 

§ 3 Monatsbeiträge

01      Kinder bis 13 Jahre                                                      4,00 Euro

02      Kinder ab 14 bis 17 Jahre                                           5,00 Euro

03      Schüler, Studenten, Azubis, Arbeitslose,

           Rentner/Pensionäre usw.                                           5,00 Euro

04      Kinderkarte (bis 17 Jahre)                                           8,00 Euro

05      Familienkarte (Eltern und deren Kinder                  14,00 Euro

           bis 17 Jahre)

06      Jubilare (ab 50. Jubiläum)                                           4,00 Euro

07      Erwachsene                                                                    7,00 Euro

08      Ehrenmitglieder                                                              frei

Der ermäßigte Beitrag Nr. 03 muss beantragt und mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Eine Ermäßigung ist möglich für Vollzeit-Schüler und Vollzeit–Studenten, Auszubildende, Arbeitslosengeld- und Hartz- IV-Empfänger, sowie Vollrentner und Pensionäre.

Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.

 

§ 4 Beitragszahlung

Der Beitrag ist im Voraus fällig, bei:

monatlicher Zahlung (Beginn der Mitgliedschaft              am 1. des Monats

                                        bis 31.12.2011)

vierteljährlicher Zahlung                                                        am 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. eines Jahres

halbjährlicher Zahlung                                                           am 1.1. und 1.7. eines Jahres

jährlicher Zahlung                                                                   am 1.1. eines Jahres

Die Beitragszahlung erfolgt in der Regel durch Abbuchung per Bankeinzug. Gebühren, die durch Nichteinlösen des Bankeinzuges wegen fehlender Deckung, Nichtzahlung oder Widerspruchs entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.

Für Rechnungszahler wird zur Abdeckung der Mehrkosten ein zusätzlicher Kostenbeitrag von 3,00 Euro erhoben.

Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 3,00 Euro pro Mahnung erhoben.

Beitragskonto:

Sparkasse Goslar/Harz, BLZ 26850001, Konto-Nr. 13615

 

§5 Gebühren

Sporthaus                      Euro  60,00 pro Tag

Sportplatz                       Euro  20,00 je Stunde

  (inkl. Kabine)

Die einzelnen Abteilungen können für ihren Bereich zur Deckung evt. Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung und nach Bestätigung durch den Vorstand gesonderte Abteilungsgebühren erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zu geben.

Für zusätzliche Sportangebote (Kurse, Freizeiten usw.) gelten gesonderte Gebühren, die im Einzelnen festgelegt werden.

 

§ 6 Vereinsaustritt

Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 6 der Satzung möglich.

 

Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV).

Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

 

Diese Ordnung wurde durch den Geschäftsführenden Vorstand am 08.12.2011 genehmigt und gilt ab 01.01.2012.

 

Clausthal-Zellerfeld, 08.12.2011

 

gez. Hubert                                                                    gez. Cronjäger

1. Vorsitzende                                                               Kassenwartin

 

 

 

 

        

 

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